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Hygienekonzept des SV Todtnau zur
Wiederaufnahme des Trainings-/Spielbetriebs
in Anbetracht der aktuellen Corona Pandemie
Stand 24.08.2021
Mit dem nachfolgenden Konzept soll gewährleistet werden, dass der Trainings- & Spielbetrieb
im Jugend- und Aktivbereich wieder aufgenommen werden kann und es dennoch gleichzeitig zu
keinerlei Infektionsfällen kommt, die ihren Ursprung auf dem Vereinsgelände des SV Todtnau
haben. Sollte dieses Szenario eintreten, so behält sich der SV Todtnau vor, den Trainingsbetrieb
mit sofortiger Wirkung zu stoppen.
Da der SV Todtnau gegenüber der Stadt Todtnau mit ihrer Einwohnerschaft seiner
Verantwortung gerecht werden will, werden von Seiten der Vorstandschaft Trainingseinheiten
besucht und überwacht, um zu überprüfen, inwiefern die vereinbarten Vorschriften in den
einzelnen Mannschaften konsequent umgesetzt werden. Werden Verstöße festgestellt, so
behält sich der Verein vor, einzelne Trainingseinheiten abzubrechen und ggf. den
Trainingsbetrieb wieder einzustellen. Den Anweisungen der Mitglieder aus der Vorstandschaft
sind im Gesamten wortlos Folge zu leisten.
1. Grundlagen für den Trainings- & Spielbetriebs
Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) ist der Trainings- und Spielbetrieb sowohl im
Freien als auch in geschlossenen Räumen ohne Einschränkung gestattet.
Nicht-immunisierten Personen (nicht geimpft/genesen) einschließlich der Trainer/innen ist der
Trainings- und Spielbetrieb im Freien ohne Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gestattet.
Der Zutritt zu geschlossenen Räumen der Sportstätte ist ihnen nur nach Vorlage eines
negativen Testnachweises erlaubt. Mit Ausnahme für die Toilettennutzung.
Testpflicht:
Die Testpflicht gilt für alle Personen ab 6 Jahren, die keinen Impf-/Genesen-Nachweis vorzeigen
können. Schüler/innen können jedoch auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test
vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist.
Geimpft/Genesen:
Personen gelten 14 Tage nach der für den vollständigen Schutz notwendigen Impfung (meistens
2. Impfung) als geimpft. Genesen gelten Personen mit einem positiven PCR-Test, der
mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.
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2. Zonierung des Sportgeländes
Das Sportgelände auf der Todtnauer Kandermatt ist in folgende drei Zonen unterteilt:
Zone 1 (Spielfeld)
In dieser Zone (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) sind nur Spieler, Trainer, Betreuer,
Schiedsrichter, Ordnungsdienst, Hygienebeauftragter und Medienvertreter (nur nach
vorheriger Anmeldung) zugelassen.
- Spieler/innen, die nicht dem Kader am Spieltag angehören und beispielsweise verletzt
sind, dürfen die Zonen 1 & 2 nicht betreten. Sie dürfen sich auch nicht an der
Auswechselbank aufhalten.
- Verhaltensregeln aus Punkt 4 & 5 (siehe Seite 4-6) sind zu beachten.
Zone 2 (Umkleidebereich)
In Zone 2 gilt die 3G-Pflicht und es haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Hygienebeauftragter und Ordnungsdienst.
- Diese Zone ist ausschließlich über das Spielfeld bzw. entlang des Seitenrands zum
hinteren Ende des Platzes zu betreten und zu verlassen. Nicht über die Zone 3
(Zuschauerbereich).
- Sofern nur ein Spiel am Tag auf der Kandermatt stattfindet, ist sich in die Kabinen 1 & 2
(Heim) sowie die Kabinen 3 & 4 (Gast) gleichmäßig zu verteilen. Finden zwei oder mehr
Spiele an einem Tag statt und sind deren Ab- bzw. Anpfiff eng getaktet, haben die
Teams nach dem Umziehen die Kabine zu räumen.
- Verhaltensregeln aus Punkt 6 (siehe Seite 6) sind zu beachten.
Zone 3 (Zuschauerbereich)
Zu dieser Zone zählen alle Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich sind und nicht zur
Zone 1 und 2 gehören.
- Jeder Sportplatzbesucher muss bei Betreten des Sportgeländes seine Daten zur
Kontaktverfolgung angeben. Gibt eine Person seine Daten nicht preis, so wird ihr der
Zugang zum Sportgelände untersagt (Hausrecht: SV Todtnau). Die erhobenen Daten
werden nach vier Wochen durch den Verein gelöscht.
- Auf den Tribünen dürfen nur die markierten Sitzplätze eingenommen werden.
- Auf allen Stehplätzen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
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Hinweise zu allen Zonierungen:
- In allen Innenbereichen (Gaststätte, WC und Kabinen) gilt die Maskenpflicht!
- In allen Zonen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten!
- Die Zugänge und Laufwege in den einzelnen Zonen sind durch Hinweisschilder
ausgewiesen.
- Die aufgestellten Desinfektionsspender in den jeweiligen Bereichen sind zu benutzen.
- Vom Sportgelände (alle Zonen) fern bleiben muss grundsätzlich, …
…, wer Symptome auf das Virus zeigt.
…, wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
…, wenn jemand aus der Familie, dem Freundes- und Bekanntenkreis Symptome hat
oder positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
…, wenn weitere Kontaktpersonen (z.B. an der Arbeitsstelle) Symptome zeigen oder
positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
…, jemand aus der Trainingsgruppe, zu der sie / er angehört, Symptome zeigen oder
positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Der SV Todtnau appelliert an dieser Stelle ausdrücklich an den gesunden
Menschenverstand. Sofern auch nur der leiseste Verdacht auf eine mögliche Infektion
besteht, ist das Betreten des Sportgeländes auf der Kandermatt auf das Strengste
untersagt!
3. Platzbelegung und Trainingszeiten
Die Trainingszeiten sind im aktuellen Trainingszeitenplan nachzusehen.
Kurzfristige Verschiebungen/Absagen der Trainingstage und /-zeiten sind mit Jugendleiter Luca
Branca abzusprechen. Ebenso dürfen Freundschaftsspiele nur mit Absprache angesetzt
werden.
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4. Maßnahmen für den Trainingsbetrieb
• Die Trainerinnen und Trainer sind verpflichtet die Teilnahme bei jeder Trainingseinheiten zu
dokumentieren.
Die dazu auszufüllenden Dokumente befinden sich im Ballraum. Kann eine Person kein 3G-
Nachweis vorlegen, so darf sie zwar am Training teilnehmen, jedoch nicht die Kabinen und
Duschen betreten und nutzen! (Ausnahme Toilettennutzung)
•Es ist untersagt, dass Spieler/innen in anderen Mannschaften oder Altersgruppen mittrainieren,
denen sie ursprünglich nicht angehören. In Ausnahmefällen bedarf es die Rücksprache mit dem
Vorstand.
•Spieler/innen, die zum Training eintreffen, sollen frühstens 15 Minuten vor der Einheit das
Gelände betreten.
Die Trainer/innen sind befugt das Trainingsgelände bereits 45 Minuten vor Trainingsbeginn zu
betreten.
•Betreffend die An- und Abfahrt zum Sportgelände sollen nach Möglichkeit keine
Fahrgemeinschaften gebildet werden.
•Das Händeschütteln sowie Abklatschen, zur Begrüßung oder zur Verabschiedung, ist
untersagt.
•Es ist untersagt, dass mehrere Personen dieselbe Getränkeflasche nutzen.
•Während des Trainings ist auf den Boden spucken untersagt.
Den Torhütern ist es untersagt in die Handschuhe zu spucken.
•Spieler/innen deren Trainingseinheit beendet ist, sollen zügig und spätestens 30 Minuten nach
Trainingsende das Sportgelände verlassen. Die Trainer/innen sind angehalten pünktlich mit dem
Training zu beginnen/beenden. Die festgeschriebenen Trainingszeiten sollen zeitlich nicht
überzogen werden.
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5. Zusätzliche Maßnahmen für den Spielbetrieb (Freundschaftsspiele, Pokal,
Meisterschaft)
Spielansetzung
• Für Freundschaftsspiele sind die Schiedsrichter/innen wie gewohnt anzufordern. Bei mehreren
Spielen ist ausreichend zeitlicher und/oder räumlicher Abstand einzuplanen, damit sich
abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen.
Anreise der Teams und Schiedsrichter/innen
• Anreise der Teams und Schiedsrichter/innen mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen.
Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. In gemeinsam genutzten
Fahrzeugen gelten die gültigen Kontaktbeschränkungen sowie die Pflicht zum Tragen von
medizinischen Masken.
• Zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter/innen.
Weg zum Spielfeld
• Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten
angewendet werden.
• Zeitliche Entzerrung der Nutzung.
Spielbericht
• Das Ausfüllen/Freigeben des Online-Spielberichtes soll nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld
bzw. auf dem eigenen (mobilen) Geräten erfolgen.
• Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass
unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
• Alle zum Spiel anwesenden Spieler/innen und Betreuer/innen sind auf dem Spielberichtsbogen
genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der
Betreuer/innen pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
Aufwärmen
• Die Mannschaften müssen sich räumlich getrennt aufwärmen. Auf genügend Abstand der
Aufwärmbereiche ist zu achten.
Einlaufen der Teams
• Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
• Kein „Handshake“
• Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
• Keine Eröffnungsinszenierung
Auswechselbänke/Technische Zone
• Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer/innen haben sich während des Spiels in der
Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die
Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer/innen an der
Seitenlinie auf, wobei Heim und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite
benutzen sollten.
• In allen Fällen ist auf den Mindestabstand zu achten. Ist dies nicht möglich ist, müssen
medizinische Masken getragen werden.
Während des Spiels
• Auf Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu
verzichten.
• Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen.
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Halbzeit
• In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler/innen,
Schiedsrichter/innen und Betreuer/innen im Freien.
• Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu
den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).
Nach dem Spiel
• Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
• Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.
6. Nutzung der Kabinen, Duschen und Sanitärbereich
Die Nutzung der Kabinen, Duschen und des Sanitärbereichs ist unter Berücksichtigung
folgender Regeln gestattet:
• Es besteht 3G-Nachweis-Pflicht zur Nutzung von Innenräumen (Ausnahme für
Toilettennutzung).
• In den Kabinen und im Sanitärbereich ist das Tragen von medizinischen Masken Pflicht! Darf
nur zum Duschen abgenommen werden.
• Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden! (Kabine 1 & 2 max. 8 Personen,
Kabine 3 max. 4 Personen, Kabine 4 max. 6 Personen)
• Toiletten dürfen nur einzeln benutzt werden. Dazu „Frei/Besetzt-Schild“ nutzen.
• Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
• Die Kabinen und Duschen dürfen jeweils nur von einer Mannschaft genutzt werden.
• Eine räumliche oder zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung, z.B. von Startelf &
Ersatzspieler/innen ist zu berücksichtigen.
• Mannschaftsansprachen sollten im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands stattfinden.
• Kabinen sollten während und nach jeder Nutzung gründlich (mind. 10 Minuten) gelüftet
werden.
• Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen (täglich), bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch
zwischen den Nutzungen.
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7. Abholung durch die Eltern der Jugendspielerinnen und Jugendspieler
Eltern müssen beim Abholen der Kinder in ihrem Auto auf dem Parkplatz vor dem Sportgelände
warten. Grundsätzlich ist das Betreten des Sportgeländes nur für Trainerinnen und Trainer
sowie Spielerinnen und Spieler erlaubt.
Ist es, insbesondere in den jüngeren Altersklassen, aus bestimmten Gründen doch mal
erforderlich, dass Eltern das Sportgelände betreten müssen, so haben sie sich an die genannten
Verhaltensregeln zu halten.
Der SV Todtnau bittet um Verständnis, dass es in Anbetracht der momentanen Situation nicht
gewünscht ist, den eigenen Kindern beim Training zuzuschauen.
8. Nutzung der Vereinsgaststätte
Es sind die generellen Regelungen aus der Verordnung für Gaststätten einzuhalten.
Insbesondere folgende Auflagen sind durch den Betreiber sowie den Gästen der Sportgaststätte
umsetzen bzw. einzuhalten:
• Der getrennte Ein-/Ausgang ist zu beachten.
• Der Zutritt ist nur für Personen mit einem 3G-Nachweis gestattet.
• In der Gaststätte besteht Maskenpflicht!
• Jeder Gast, der einen Sitzplatz einnimmt, hat zur Kontaktverfolgung seine Kontaktdaten
anzugeben. Diese sind für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren, ehe sie vollständig
vernichtet werden müssen.
Nach Einnehmen des Sitzplatzes entfällt die Maskenpflicht.
• Ohne festen Platz muss die Gaststätte umgehend verlassen werden.
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Hinweis:
Die Trainer/innen werden durch dieses Schreiben über die aktuell geltenden Verhaltensregeln
informiert. Diese sind durch die Trainer/innen an die Spieler/innen, die Betreuer und Eltern
weiterzuleiten.
Todtnau, 24.08.2021
___________________________________________
M. Kupferschmidt, 1. Vorstand SV Todtnau 1928 e.V.
Dieses Konzept (Stand 24.08.2021) wurde mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der
aktuellen Änderungsverordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-
Verordnung - CoronaVO) verfasst. Es wird durch den Verein fortlaufend aktualisiert.
Sofern sich in Anbetracht der Entwicklung der Infektionszahlen eine Verschlechterung
abzeichnet, ist es möglich den Trainingsbericht seitens des SV Todtnau, der Stadt Todtnau, dem
Südbadischen Fußballverbandes (SBFV), des Deutschen Fußballbundes (DFB) sowie durch
neue Verordnungen des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg zu stoppen.
Der SV Todtnau richtet sich bei Entscheidungsfindungen grundsätzlich nach den jüngsten,
geltenden Änderungsverordnungen der Landesregierung, dem Ministerium für Kultur, Jugend
und Sport sowie den Empfehlungen des SBFV und des DFB. Auch steht der SV Todtnau im
ständigen Austausch mit der Stadt Todtnau.

Liebe Spielerinnen und Spieler,
liebe Trainer und Betreuer,
liebe Eltern und Mitglieder,
nach einigen turbulenten und für uns schlaflosen Nächten, möchte ich mich nach den Geschehnissen der letzten
Wochen auf unserer Sportanlage mit diesem Schreiben auf offiziellem Wege an Sie wenden.
Leider wurde in jüngster Zeit unsere Vereinsgaststätte sowie der Kabinentrakt und das dahinter befindenden
Funktionsgebäude, nachweislich mindestens zwei Mal, von ungebetenen Gästen aufgesucht. Während beim
ersten Mal in unsere Vereinsgaststätte eingebrochen wurde und darüber hinaus insgesamt fünf weitere Fenster
an den Kabinen und im Ballraum eingeschlagen wurden, wurden beim zweiten Mal, kurze Zeit später, zwei
Mülleimer, die sich direkt am Vereinsgebäude befanden, angezündet. Neben den kaputten Mülleimern entstand
außerdem ein Schaden an der Fassade des Gebäudes. Kaum auszumalen was passieren hätte können, hätten
die Flammen auf die sich über den Mülleimern befindende Dachkonstruktion aus Holz übergegriffen.
Aufgrund den Geschehnissen der folgenden Tagen, an denen wir bei weiteren Zwischenfällen Personen auf
frischer Tat beim Hausfriedensbruch ertappten und der Polizei übergeben konnten, sind die Befürchtung seitens
unserer Vorstandschaft groß, dass das Verüben von Straftaten auf unserem Vereinsgelände nicht das letzte Mal
gewesen sein könnte.
Aufgrund der geschilderten Ereignisse, haben wir im Vorstand im Mai den Beschluss gefasst, das
Vereinsgelände zukünftig mit Videokameras zu überwachen.
Da die Installation von Videokameras, in gewissem Maße, leider auch immer einen Eingriff in die Privatsphäre
bedeutet sowie unweigerlich Fragen und Bedenken aufwerfen, möchte ich mir die Zeit nehmen, um mit diesem
Schreiben für Transparenz zu sorgen und um Vertrauen bei Ihnen zu werben.
Vorweg, es ist mir ein ernstes Anliegen, zu betonen, dass die Videoüberwachung ausschließlich zur
Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung sowie der Beweissicherung bei Straftaten dient.
Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Artikel 6, Absatz 1 lit. f) der neuen Datenschutzgrundverordnung, in
dem es um die Rechtmäßigkeit geht.
Sicher stellen Sie sich nun einige Fragen, was es genau mit der Videoüberwachung des Sportgeländes auf sich
hat. Durch die nachfolgend aufgegriffenen Punkte möchte ich versuchen, Ihnen die ggf. aufkommende Bedenken
und Verunsicherung zu nehmen.
Ist es wirklich notwendig das Sportgelände zu überwachen?
Die Entscheidung, das Sportgelände mit Videokameras zu überwachen, fiel uns definitiv nicht leicht und wurde
erst nach der zweiten verübten Straftat, der Brandstiftung in der Nacht auf den 25. April 2020, getroffen.
Wahrscheinlich noch nie, musste in der 92-jährigen Vereinsgeschichte eine solche weitreichende Entscheidung
getroffen werden, deren Thematik mit einem derartigen Eingriff in die Privatsphäre verbunden ist.
Wir aus dem Vorstand fürchten aber aktuell leider um die Sicherheit unseres Vereinsgeländes, allen voran um
das des Vereinsgebäudes sowie der Tribüne. Alleine das Betreten eines umzäunten Geländes stellt eine Straftat
dar: Hausfriedensbruch!
Eine Videoüberwachung soll in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben sowie zur Vermeidung und
Aufklärung von Straftaten dienen. Außerdem ist es uns durch eine solche Videoüberwachung ab sofort möglich,
dass wir drei Minuten nach der Alarmierung vor Ort auf dem Sportgelände sein und durch ein rechtzeitiges
Eingreifen weiteren Schaden eventuell verhindern könnten.
Die Videoüberwachung kann grundsätzlich sehr viel. Die Kameras überwachen zunächst alle Zugangswege zum
Gebäude. Sie verfügen zudem über einen Alarm, der mittels eines Knopfdrucks auf einem Smartphone ein- und
ausgeschaltet werden kann. Ist die Kamera scharfgestellt und wird Alarm ausgelöst, so macht die Kamera
mindestens ein Foto von einem ungebetenen Gast. Außerdem werden die nachfolgenden Minuten auf Kameras
aufgezeichnet und in einer Cloud für sieben Tage abgespeichert. Die Videokameras verfügen darüber hinaus
über eine Sprechfunktion, mit der es theoretisch möglich ist, mit einem Eindringling in Kontakt zu treten.
Grundsätzlich muss aber zwischen zwei Dingen unterschieden werden: dem Zugriff auf die Kamera und dem
aufzeichnen von Foto- und Videoaufnahmen. Letzteres geschieht nur, wenn der Alarm aktiviert ist. Der Zugriff in
Echtzeit auf die Kameras ist dagegen immer möglich.
Welche Bereiche werden videoüberwacht?
Ganz wichtig ist mir zu betonen, dass ausschließlich der Außenbereich der Sportanlage videoüberwacht wird.
Es werden selbstverständlich weder Umkleidekabinen, Toilettenräume, Duschen und auch nicht der Innenbereich
der Vereinsgaststätte videoüberwacht. Ebenfalls nicht videoüberwacht wird die Tribüne. Die möglichen
Zugangswege zu diesen Bereichen werden jedoch mit Kameras gesichert.
Wird der Trainings- und Spielbetriebs gefilmt?
Das Spielfeld befindet sich, mit wenigen Ausnahmen am Spielfeldrand, generell fast nicht im Sichtfeld der
Kamera. Weder Trainingseinheiten noch Spiele werden also überwacht oder gar gefilmt.
Wann können Daten aufgezeichnet werden?
Während des Trainings- und Spielbetriebs findet, wie erwähnt, keine Videoüberwachung statt. Der Alarm ist zu
diesen Zeiten nicht scharf geschaltet. Sobald die letzte Person das Sportgelände verlässt, wird der Alarm jedoch
aktiviert und es können ggf. Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Werden die Daten aufgezeichnet?
Nein, auch wenn in Echtzeit auf die Kamera zugegriffen werden kann, werden die Daten generell nicht
aufgezeichnet. Dies geschieht erst nach dem Trainings- und Spielbetrieb, wenn die Alarmanlage eingeschalten
ist und Alarm ausgelöst wird. So können Eindringlinge identifiziert werden.
Wer hat Zugriff auf die Kameraüberwachung?
Lediglich vier Personen aus dem Gesamtvorstand verfügen über den notwendigen Zugriff mittels einer App am
Smartphone. Konkret sind dies der erste Vorstand, der technische Leiter, der Jugendleiter sowie der EDV
Beauftragte unseres Vereins. Die Namen der Funktionäre entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Ich hoffe durch das Aufgreifen der genannten Punkte die wichtigsten Rückfragen Ihrerseits beantwortet zu
können. Bitte glauben Sie mir aber, dass ich großes Verständnis dafür habe, wenn es Ihrerseits dennoch offene
Punkte und Fragen geben sollte. Bitte scheuen Sie sich daher nicht und kontaktieren Sie mich unter der
Telefonnummer 01577 0175034 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Gerne gebe ich
Ihnen umfangreiche Auskünfte zur Thematik. Ebenso sind wir immer auch immer für Anregung, aber auch für
Kritik offen.
Um mit Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung unseren Pflichten nachzukommen und für Transparenz zu
sorgen, informieren wir auch auf unserer Homepage www.svtodtnau.de nochmal ausführlich über die Thematik.
Für Ihr Verständnis und Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich!

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Liebe Fußballfreunde,

der Sportverein Todtnau veranstaltet in der Hallenfußballsaison 2016/17 seine 30. Jugendhallenturniere des SV Todtnau

Folgende Termine sind vorgesehen:

Hallenfußballturnier m. Seitenbande u. Kleinfeldtoren

F-Junioren: Samstag, 14.01.2017 vormittags
Zwei getrennte Turniere für F1(Jg. 2008 und jünger) u. F2(Jg. 2009 und jünger)
E-Junioren: Samstag, 14.01.2017 nachmittags
D-Junioren: Sonntag, 15.01.2017 vormittags
C-Junioren: Sonntag, 15.01.2017 nachmittags

Mädchen-und Damen-Hallenfußballturniere m. Seitenbande u. Kleinfeldtoren
C-Mädchen: Sonntag, 18.12.2016 vormittags
B-Mädchen: Sonntag, 18.12.2016 mittags
Damen: Sonntag, 18.12.2016 nachmittags

Futsalturniere für A- und B-Junioren

B-Junioren: Samstag, 21.01.2017 vormittags
A-Junioren: Samstag, 21.01.2017 nachmittags

Zu diesen Turnieren laden wir Sie herzlich ein.

Zur Anmeldung füllen Sie bitte den beigefügten Abschnitt(Download)aus und senden für die C-, B-Mädchen und Damen bis zum 30.11.16, für die restlichen Turniere bis 15.12.16 an die oben genannte Adresse zurück. Die Anmeldung kann natürlich auch per Email erfolgen. Der Spielplan wird dann spätestens zwei Wochen vor dem Turnier zugesandt. Falls mehr Anmeldungen als die maximale Teilnehmerzahl eingehen, entscheidet der Posteingang. Zweite Mannschaften werden nur berücksichtigt, wenn sich nicht genügend erste Mannschaften angemeldet haben. Die Teilnehmerfelder werden laufend auf svtodtnau.de aktualisiert.

Das Startgeld beträgt 25,-- EUR pro Mannschaft. Zweite Mannschaften in einer Altersgruppe zahlen 20,-- €. Bei den A-, B- und C-Junioren gibt es Geld- und Sachpreise. Bei den jüngeren Jahrgängen erhält jeder Spieler eine Medaille oder Minipokal und eine Urkunde. Bitte beachten Sie auch die Altersbegrenzung bei den F-Junioren.

Bitte geben sie auf dem Anmeldeformular auf jeden Fall die Email-Adresse an, an welche die Spielpläne verschickt werden sollen.

Wir freuen uns schon jetzt wieder auf tolle Hallenfußballtage in der Silberberghalle und würden uns wünschen, möglichst viele Teams begrüßen zu dürfen.

Mit sportlichen Grüßen
Sportverein Todtnau e.V.

Matthias Wissler
-Jugendleiter-

Anmeldeliste

Jugend Verein Anmeldedatum
A- Junioren
JVF Dreisamtal 03.11.16
FV Lö.-Brombach 1 11.11.16
FV Lö.-Brombach 2 11.11.16
FC Steinen-Höllstein 22.11.16
SG St. Blasien 22.11.16
SG Höchenschwand-Häusern 24.11.16
B- Junioren
SG Schönau-Zell 03.11.16
VfR Bad Bellingen 23.11.16
SV Nollingen 1 30.11.16
SV Nollingen 2 30.11.16
SV Kirchzarten 05.12.16
C- Junioren
SG Häg-Ehrsberg 08.11.16
SC Minseln 09.11.16
TuS Stetten 10.11.16
FV Lörrach-Brombach 11.11.16
PTSV Freiburg 17.11.16
FC Wittlingen 22.11.16
SV St. Blasien 1 06.12.16
SV St. Blasien 2 06.12.16
D- Junioren
FV Tumringen 04.11.16
FC Wallbach 07.11.16
ESV Waldshut 08.11.16
SG Todtmoss 08.11.16
SV St. Blasien 10.11.16
FC Zell 12.11.16
FC Schönau 13.11.16
SV Hölzlebruck 16.11.16
FC Neustadt 17.11.16
SG Feldberg 1 22.11.16
SG Feldberg 2 22.11.16
SF Oberried 05.12.16
E- Junioren
FC Schönau 1 04.11.16
FC Schönau 2 04.11.16
FV Lörrach-Brombach 04.11.16
SF Oberried 07.11.16
SV St. Blasien 08.11.16
SV Hölzlebruck 10.11.16
FSV Stegen 1 16.11.16
FSV Stegen 2 16.11.16
Spvgg. Brennet-Öflingen 16.11.16
VFB Waldshut 3 17.11.16
SG Lenzkrich 17.11.16
TuS Kleines Wiesental 23.11.16
F1- Junioren
FC Schönau 1 04.11.16
FC Schönau 2 04.11.16
TuS Stetten 07.11.16
FV Lörrach-Brombach 07.11.16
SV St. Blasien 24.11.16
SV Hinterzarten 05.12.16
F2- Junioren
FV Lörrach-Brombach 06.11.16
FC Schönau 06.11.16
FC Tiengen 08 23.11.16
SV Hinterzarten 06.12.16
B-Juniorinnen
SC Eichstetten 24.11.16
SG Hausen 24.11.16
FC Neuenburg 24.11.16
SV Schopfheim 1 24.11.16
SV Schopfheim 2 24.11.16
SV Todtnau 1 24.11.16
SV Todtnau 2 24.11.16
VfR Hausen 24.11.16
SV Titisee 24.11.16
FC Wittlingen 24.11.16
Damen
FC Wolfenweiler-Schallstadt 2 16.11.16
FC Denzlingen 21.11.16
FC Hausen 1 01.12.16
FC Hausen 2 01.12.16
FC Hausen 3 01.12.16
SV Niederhof 01.12.16
SV Todtnau 1 01.12.16
SV Todtnau 2 01.12.16
SV Todtnau e.V. Silberberghalle Todtnau
Damenturnier am Sonntag, den 18.12.2016  
     
Gruppe 1  Gruppe 2  
SV Todtnau 1 SV Todtnau 2  
FC Hausen 2 FC Hausen 1  
FC Wolfenweiler FC Hausen 3  
FC Denzlingen SV Niederhof  
 
Gruppenspiele
Spiel Gruppe Uhrzeit Paarung
1 1 15:00 FC Wolfenweiler - FC Hausen 2 :
2 2 15:11 FC Hausen 1 - FC Hausen 3 :
3 1 15:22 FC Denzlingen - SV Todtnau 1 :
4 2 15:33 SV Todtnau 2 - SV Niederhof :
5 1 15:44 SV Todtnau 1 - FC Hausen 2 :
6 2 15:55 SV Todtnau 2 - FC Hausen 1 :
7 1 16:06 FC Denzlingen - FC Wolfenweiler :
8 2 16:17 FC Hausen 3 - SV Niederhof :
9 1 16:28 FC Hausen 2 - FC Denzlingen :
10 2 16:39 SV Niederhof - FC Hausen 1 :
11 1 16:50 SV Todtnau 1 - FC Wolfenweiler :
12 2 17:01 FC Hausen 3 - SV Todtnau 2 :
Halbfinale Platz 5-8
Dritter Gruppe 1 Vierter Gruppe 2
13 17:12  - :
Dritter Gruppe 2 Vierter Gruppe 1
14 17:23  - :
Hablfinale Platz 1- 4
Erster Gruppe 1 Zweiter Gruppe 2
15 17:34  - :
Erster Gruppe 2 Zweiter Gruppe 1
16 17:45  - :
Spiel um Platz 7
Verlierer Spiel 13 Verlierer Spiel 14
17 17:56   - :
Spiel um Platz 5
Sieger Spiel 13 Sieger Spiel 14
18 18:07  - :
Spiel um Platz 3
Verlierer Spiel 15 Verlierer Spiel 16
19 18:18  - :
Finale
Sieger Spiel 15 Sieger Spiel 16
20 18:29  - :
Direkt im Anschluß findet die Siegerehrung statt.
Turnierleitung Matthias Wissler Tel. 01733242616
SV Todtnau e.V. Silberberghalle Todtnau
B-Mädchenturnier am Sonntag, den 18.12.2016
Gruppe 1  Gruppe 2      
SV Schopfheim 2 VFR Hausen  
SG Hausen SV Schopfheim 1  
SV Todtnau 1 SV Titisee  
FC Wittlingen SV Todtnau 2  
SC Eichstetten FC Neuenburg
Gruppenspiele
Spiel Gruppe Uhrzeit Paarung
1 1 9:30 SG Hausen - SC Eichstetten :
2 2 9:41 SV Schopfheim 1 - SV Titisee :
3 1 9:52 FC Wittlingen - SV Schopfheim 2 :
4 2 10:03 SV Todtnau 2 - FC Neuenburg :
5 1 10:14 SC Eichstetten - SV Todtnau 1 :
6 2 10:25 VFR Hausen - SV Schopfheim 1 :
7 1 10:36 SV Schopfheim 2 - SG Hausen :
8 2 10:47 FC Neuenburg - SV Titisee :
9 1 10:58 FC Wittlingen - SC Eichstetten :
10 2 11:09 VFR Hausen - SV Todtnau 2 :
11 1 11:20 SV Todtnau 1 - SG Hausen :
12 2 11:31 SV Schopfheim 1 - FC Neuenburg :
13 1 11:42 SV Schopfheim 2 - SV Todtnau 1 :
14 2 11:53 SV Titisee - VFR Hausen :
15 1 12:04 SG Hausen - FC Wittlingen :
16 2 12:15 SV Todtnau 2 - SV Schopfheim 1 :
17 1 12:26 SC Eichstetten - SV Schopfheim 2 :
18 2 12:37 FC Neuenburg - VFR Hausen :
19 1 12:48 SV Todtnau 1 - FC Wittlingen :
20 2 12:59 SV Titisee - SV Todtnau 2 :
Halbfinalspiele
21 13:10 1. Gruppe I - 2. Gruppe II :
22 13:21 1. Gruppe II - 2. Gruppe I :
 
Spiel um Platz 9
23 13:32 1. Gruppe I - 2. Gruppe II :
Spiel um Platz 7
24 13:43 1. Gruppe I - 2. Gruppe II :
Spiel um Platz 5
25 13:54 1. Gruppe I - 2. Gruppe II :
Spiel um Platz 3  
 
23 14:05 Verlierer Spiel 21 - Verlierer Spiel 22 :
 
Endspiel  
24 14:16 Sieger Spiel 21 - Sieger Spiel 22 :
Anschließend findet die Siegerehrung statt.

Die Alt-Herrenmannschaft des SV Todtnau 1928 e.V. bietet für ehemalige Spieler und Fussballinteressierte fortgeschrittenen Alters die Möglichkeit weiterhin aktiv das Fussballspiel auszuüben. Neben dem wöchentlichen Training nimmt die AH- Abteilung auch immer wieder an externen Tunieren teil. Interessierte sind jederzeit recht herzlich Willkommen!

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Roland Weiss Verantwortlicher AH 015221078171 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Trainingszeiten: Mittwochs ab 19:30