Vereinskonzept des SV Todtnau zur
Gewährleistung des Spielbetriebs in
Anbetracht der aktuellen Corona Pandemie
In Anbetracht der Corona Krise sind die Regelungen und Hinweise aus dem nachfolgenden
Vereinskonzept mit Bezug auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs zu beachten.
Der SV Todtnau freut sich grundsätzlich darüber, auch in dieser schwierigen Zeit Spieler, Trainer,
Funktionäre, Schiedsrichter und Zuschauer auf der Todtnauer Kandermatt begrüßen zu dürfen.
In Anbetracht der steigenden Fallzahlen wird das bestehende Spielbetriebskonzept durch
diese Fassung des Konzeptes ersetzt. Die Änderungen sind rot gekennzeichnet.
Grundsätzlich vom Sportgelände fern bleibt jedoch, ...
… wer Symptome auf das Coronavirus zeigt oder positiv getestet wurde.
… wenn jemand aus der Familie, dem Freundes- und Bekanntenkreis Symptome hat oder
positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
… wenn weitere Kontaktpersonen (z.B. an der Arbeitsstelle, der Schule) Symptome zeigen oder
positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Der SV Todtnau appelliert an dieser Stelle ausdrücklich an den gesunden Menschenverstand.
Sofern auch nur der leiseste Verdacht auf eine mögliche Infektion besteht, ist die
Teilnahme am Spielbetrieb und das Betreten des Geländes auf das Strengste untersagt!
Der Zutritt ist auf maximal 100 Zuschauer gleichzeitig beschränkt.
Ist die maximale Anzahl an Personen auf der Kandermatt erreicht, so wird ggf. ein Zuschauerstopp
verhängt. Dies gilt solange bis andere Zuschauer das Sportgelände verlassen.
I.
Zonierung des Spielgeländes
Das Sportgelände auf der Todtnauer Kandermatt ist in drei Zonen unterteilt.
Zone 1 (Spielfeld / Innenraum)
In dieser Zone (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) sind nur Spieler, Trainer, Betreuer,
Schiedsrichter, Ordnungsdienst, Hygienebeauftragter und Medienvertreter (nur nach
vorheriger Anmeldung) zugelassen.
Zone 2 (Umkleidebereich)
In Zone 2 haben nur diese relevanten Personengruppen Zutritt: Spieler, Trainer, Betreuer,
Schiedsrichter, Hygienebeauftragter.
In den Kabinen ist
wie auf dem gesamten Vereinsgelände (Außen- und Innenbereich)
ein
Mund-Nase-Schutz zu tragen. In die Kabinen 1 und 2 (Heim) sowie die Kabinen 3 und 4
(Gast) ist sich, sofern möglich, gleichmäßig zu verteilen.
Die Duschen dürfen durch maximal
4
Spieler gleichzeitig genutzt werden.
Sofern es nicht regnet oder die Temperaturen zu niedrig sind, hat die Ansprache durch den
Trainer vor dem Spiel und in der Halbzeitpause bzw. die Materialkontrolle durch den
Schiedsrichter im Außenbereich in Zone 1 zu erfolgen.
Die Kabinen und Duschen sind zeitlich auf das Allernotwendigste zu nutzen.
Zone 3 (Zuschauerbereich)
Zu dieser Zone gehören alle Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich sind.
Die Stehplätze befinden sich auf der Bachseite, die Sitzplätze auf der Tribüne. Unterhalb
der Tribüne sowie entlang des Geländers zum Spielfeld hin darf nicht gestanden werden.
Der Durchgang ist freizuhalten. Auch nach den Spielen!
Hinweise zu den Zonierungen:
In allen 3 Zonen gilt das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Personen ohne einen
→
Mund-Nasenschutz wird der Zutritt zum Sportgelände verweigert.
Spieler, die nicht dem Kader am Spieltag angehören und beispielsweise verletzt sind,
→
dürfen die Zonen 1 und 2 nicht betreten.
Die Zugänge und Laufwege in den einzelnen Zonen werden durch Hinweisschilder
→
ausgewiesen. Sie sind dringend zu befolgen!
Die Nutzung aller Zonen erfolgt unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.
→
II. Verhalten in Zone 1 und 2 (Spielfeld & Innenraum)
–
Das Betreten des Sportgeländes durch die Heimmannschaft hat frühestens
90
Minuten vor
dem Spiel zu erfolgen, spätestens
70
Minuten davor. Die Gästemannschaft hat frühestens
70
Minuten vor Spielbeginn zu erscheinen, spätestens
60
Minuten zuvor.
Die Gastmannschaften werden vor dem Zugangstor durch einen Vereinsvertreter in
Empfang genommen und eingewiesen. Die Anweisungen sind strikt zu befolgen.
–
Körperliche Begrüßungsrituale beim Treffpunkt und vor dem Spiel, auch das Abklatschen
mit dem Gegner und dem Schiedsrichter ist zu unterlassen. Ebenfalls wird vor dem Spiel
nicht gemeinsam eingelaufen. Die beiden Mannschaften und der Schiedsrichter betreten
zeitlich versetzt das Feld.
–
In Spielpausen (Halbzeit, Spielunterbrechung, Verlängerung) ist der Mindestabstand auch
auf dem Spielfeld einzuhalten
–
Das Spucken auf dem Spielfeld ist strikt untersagt.
–
Es ist strikt verboten gemeinsam aus mehreren Flaschen zu trinken. Jeder Spieler hat
seine eigene Trinkflasche mitzubringen.
–
Das gemeinsame Jubeln und umarmen sind untersagt.
–
Das Aufwärmen für Auswechselspieler während dem Spiel, hat hinter dem Tor in Richtung
Todtnau und hinter der entsprechend markierten Zone rund um den Basketballkorb zu
erfolgen.
–
Trainer, Betreuer sowie Spielerinnen und Spieler, die nicht in der Startelf stehen, sind
verpflichtet für den Weg von der Kabine auf das Spielfeld einen Mund-Nasen-Schutz zu
tragen.
–
Während des Spiels darf die Mund-Nasenbedeckung von Trainern, Betreuer und den
Ersatzspielern abgenommen werden. Alle anderen Personen, die nicht berechtigt sind, sich
in Zone 1 und 2 aufzuhalten, sind verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
III. Verhalten
in Zone 3 (Zuschauerbereich)
–
Vom Kassierer ist eine Liste aller Sportplatzbesucher (inklusive Vereinswirt, Ordner, Spieler,
die nicht im Kader stehen) zu führen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.
Jede Person hat seinen Vor- und Nachnamen, seine Wohnadresse, seine Telefonnummer
und/oder E-Mail Adresse ebenfalls anzugeben, wie das Datum des Sportplatzbesuches
sowie die Ankunftszeit. Gibt eine Person seine Daten nicht preis, so wird ihm / ihr der
Zugang zum Sportgelände untersagt (Hausrecht: SV Todtnau). Die Datenerhebung erfolgt
auf Basis der aktuellen Corona-Verordnung. Die erhobenen Daten werden nach vier
Wochen durch den Verein gelöscht.
–
Der Zutritt auf das Sportgelände ist nur mit einem Mund-Nasenschutz gestattet. Personen
ohne einen Mund-Nasenschutz wird der Zutritt zum Sportgelände verweigert.
Die Mund-Nasenbedeckung muss auf dem gesamten Sportgelände im Außen- und
Innenbereich getragen werden. Der Mund-Nasen-Schutz darf ausschließlich nach
Einnahme der Sitzplätze auf der Tribüne sowie im Innenraum der Gaststätte abgenommen
werden. Auf den Stehplätzen darf der Mund-Nasen-Schutz nicht abgenommen werden.
–
Am Eingangsbereich ist ein Desinfektionsspender aufgestellt, der genutzt werden soll.
Weitere Desinfektionsspender hängen in der Gaststätte sowie am Aufgang zur Tribüne.
Ebenfalls sind Desinfektionsspender im Kabinenbereich zu finden.
–
Auf den Tribünen dürfen nur die markierten Sitzplätze eingenommen werden. Zwischen
zwei Sitzreihen bleibt jeweils eine Reihe gesperrt, dass über diese die Plätze
eingenommen und verlassen werden können. Auf den Stehplätzen ist durch Personen, die
nicht im selben Haushalt leben und die in keiner Beziehung zueinander stehen, ein
Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
–
Insbesondere dort, wo es zu einem erhöhten Besucheraufkommen kommen kann (z.B. am
Eingangsbereich, Grillstand, Gaststätte, etc.) ist ein rücksichts- und verständnisvolles
Verhalten/Miteinander erwünscht. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist unbedingt
einzuhalten. Die genannten Aufenthaltsbereiche dienen nicht zum Verweilen (Ausnahme
Gaststätte, bei Einnahme der Sitzplätze).
–
In allen öffentlichen Bereichen (Gaststätte und WC) ist das Tragen eines Mundschutzes
Pflicht.
Auf den Toiletten ist nach Möglichkeit ebenfalls ein Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten.
IV. Gaststättennutzung
–
Das Betreten der Gaststätte ist nur über die vordere Eingangstüre (beim Grillstand)
möglich. Das Verlassen nur über die seitliche Türe (Richtung Spielfeld). Die Türen sind
dauerhaft geschlossen zu halten, damit die Beschriftung „Ausgang“ und „Eingang“ klar zu
lesen ist.
–
In der Gaststätte darf der Mundschutz nach Einnahme der Tische abgenommen werden.
–
Es ist vom Vereinswirt mittels einer Liste zu dokumentieren, wer an welchem Tisch gespeist
und getrunken hat.
–
An den großen Tischen dürfen maximal 6 Personen Platz nehmen, an den kleinen Tischen
maximal 4 Personen.
–
Das Stehen in der Vereinsgaststätte ist untersagt. Jeder Gast hat einen Sitzplatz
einzunehmen. Sind alle Sitzplätze belegt, so ist die Gaststätte zu verlassen.
Hinweise:
Dieses Konzept wurde auf Grundlage der „Corona-Verordnung Sport (gültig ab 01.07.2020)“ des
Bundeslandes Baden-Württemberg niedergeschrieben und richtet sich nach den Empfehlungen des
Deutschen Fußballbundes (DFB) und des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV).
Die Schiedsrichter und Gegner werden im Vorfeld schriftlich über das Vereinskonzept zur Wiederaufnahme
des Spielbetriebes informiert. Es ist außerdem auf der Homepage des SV Todtnau unter
zu finden.
Der SV Todtnau macht von seinem Hausrecht Gebrauch. Werden Regeln und Hinweise nicht beachtet oder
den Anweisungen des Ordnungspersonals nicht Folge geleistet, so können Personen des Sportgeländes
verwiesen werden.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen
Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne
der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Durch die Vorstandschaft wurde zum Hygienebeauftragten Herr Florian Keller zum Hygienebeauftragten
ernannt. Er ist erreichbar per E-Mail unterDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Todtnau, 15.10.2020
Matthias Kupferschmidt Florian Keller
1. Vorstand SV Todtnau 2. Vorstand und Hygienebeauftragter