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Hygienekonzept des SV Todtnau zur
Wiederaufnahme des Trainings-/Spielbetriebs
in Anbetracht der aktuellen Corona Pandemie
Stand 24.08.2021
Mit dem nachfolgenden Konzept soll gewährleistet werden, dass der Trainings- & Spielbetrieb
im Jugend- und Aktivbereich wieder aufgenommen werden kann und es dennoch gleichzeitig zu
keinerlei Infektionsfällen kommt, die ihren Ursprung auf dem Vereinsgelände des SV Todtnau
haben. Sollte dieses Szenario eintreten, so behält sich der SV Todtnau vor, den Trainingsbetrieb
mit sofortiger Wirkung zu stoppen.
Da der SV Todtnau gegenüber der Stadt Todtnau mit ihrer Einwohnerschaft seiner
Verantwortung gerecht werden will, werden von Seiten der Vorstandschaft Trainingseinheiten
besucht und überwacht, um zu überprüfen, inwiefern die vereinbarten Vorschriften in den
einzelnen Mannschaften konsequent umgesetzt werden. Werden Verstöße festgestellt, so
behält sich der Verein vor, einzelne Trainingseinheiten abzubrechen und ggf. den
Trainingsbetrieb wieder einzustellen. Den Anweisungen der Mitglieder aus der Vorstandschaft
sind im Gesamten wortlos Folge zu leisten.
1. Grundlagen für den Trainings- & Spielbetriebs
Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) ist der Trainings- und Spielbetrieb sowohl im
Freien als auch in geschlossenen Räumen ohne Einschränkung gestattet.
Nicht-immunisierten Personen (nicht geimpft/genesen) einschließlich der Trainer/innen ist der
Trainings- und Spielbetrieb im Freien ohne Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gestattet.
Der Zutritt zu geschlossenen Räumen der Sportstätte ist ihnen nur nach Vorlage eines
negativen Testnachweises erlaubt. Mit Ausnahme für die Toilettennutzung.
Testpflicht:
Die Testpflicht gilt für alle Personen ab 6 Jahren, die keinen Impf-/Genesen-Nachweis vorzeigen
können. Schüler/innen können jedoch auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test
vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist.
Geimpft/Genesen:
Personen gelten 14 Tage nach der für den vollständigen Schutz notwendigen Impfung (meistens
2. Impfung) als geimpft. Genesen gelten Personen mit einem positiven PCR-Test, der
mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.
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2. Zonierung des Sportgeländes
Das Sportgelände auf der Todtnauer Kandermatt ist in folgende drei Zonen unterteilt:
Zone 1 (Spielfeld)
In dieser Zone (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) sind nur Spieler, Trainer, Betreuer,
Schiedsrichter, Ordnungsdienst, Hygienebeauftragter und Medienvertreter (nur nach
vorheriger Anmeldung) zugelassen.
- Spieler/innen, die nicht dem Kader am Spieltag angehören und beispielsweise verletzt
sind, dürfen die Zonen 1 & 2 nicht betreten. Sie dürfen sich auch nicht an der
Auswechselbank aufhalten.
- Verhaltensregeln aus Punkt 4 & 5 (siehe Seite 4-6) sind zu beachten.
Zone 2 (Umkleidebereich)
In Zone 2 gilt die 3G-Pflicht und es haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Hygienebeauftragter und Ordnungsdienst.
- Diese Zone ist ausschließlich über das Spielfeld bzw. entlang des Seitenrands zum
hinteren Ende des Platzes zu betreten und zu verlassen. Nicht über die Zone 3
(Zuschauerbereich).
- Sofern nur ein Spiel am Tag auf der Kandermatt stattfindet, ist sich in die Kabinen 1 & 2
(Heim) sowie die Kabinen 3 & 4 (Gast) gleichmäßig zu verteilen. Finden zwei oder mehr
Spiele an einem Tag statt und sind deren Ab- bzw. Anpfiff eng getaktet, haben die
Teams nach dem Umziehen die Kabine zu räumen.
- Verhaltensregeln aus Punkt 6 (siehe Seite 6) sind zu beachten.
Zone 3 (Zuschauerbereich)
Zu dieser Zone zählen alle Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich sind und nicht zur
Zone 1 und 2 gehören.
- Jeder Sportplatzbesucher muss bei Betreten des Sportgeländes seine Daten zur
Kontaktverfolgung angeben. Gibt eine Person seine Daten nicht preis, so wird ihr der
Zugang zum Sportgelände untersagt (Hausrecht: SV Todtnau). Die erhobenen Daten
werden nach vier Wochen durch den Verein gelöscht.
- Auf den Tribünen dürfen nur die markierten Sitzplätze eingenommen werden.
- Auf allen Stehplätzen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
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Hinweise zu allen Zonierungen:
- In allen Innenbereichen (Gaststätte, WC und Kabinen) gilt die Maskenpflicht!
- In allen Zonen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten!
- Die Zugänge und Laufwege in den einzelnen Zonen sind durch Hinweisschilder
ausgewiesen.
- Die aufgestellten Desinfektionsspender in den jeweiligen Bereichen sind zu benutzen.
- Vom Sportgelände (alle Zonen) fern bleiben muss grundsätzlich, …
…, wer Symptome auf das Virus zeigt.
…, wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
…, wenn jemand aus der Familie, dem Freundes- und Bekanntenkreis Symptome hat
oder positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
…, wenn weitere Kontaktpersonen (z.B. an der Arbeitsstelle) Symptome zeigen oder
positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
…, jemand aus der Trainingsgruppe, zu der sie / er angehört, Symptome zeigen oder
positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Der SV Todtnau appelliert an dieser Stelle ausdrücklich an den gesunden
Menschenverstand. Sofern auch nur der leiseste Verdacht auf eine mögliche Infektion
besteht, ist das Betreten des Sportgeländes auf der Kandermatt auf das Strengste
untersagt!
3. Platzbelegung und Trainingszeiten
Die Trainingszeiten sind im aktuellen Trainingszeitenplan nachzusehen.
Kurzfristige Verschiebungen/Absagen der Trainingstage und /-zeiten sind mit Jugendleiter Luca
Branca abzusprechen. Ebenso dürfen Freundschaftsspiele nur mit Absprache angesetzt
werden.
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4. Maßnahmen für den Trainingsbetrieb
• Die Trainerinnen und Trainer sind verpflichtet die Teilnahme bei jeder Trainingseinheiten zu
dokumentieren.
Die dazu auszufüllenden Dokumente befinden sich im Ballraum. Kann eine Person kein 3G-
Nachweis vorlegen, so darf sie zwar am Training teilnehmen, jedoch nicht die Kabinen und
Duschen betreten und nutzen! (Ausnahme Toilettennutzung)
•Es ist untersagt, dass Spieler/innen in anderen Mannschaften oder Altersgruppen mittrainieren,
denen sie ursprünglich nicht angehören. In Ausnahmefällen bedarf es die Rücksprache mit dem
Vorstand.
•Spieler/innen, die zum Training eintreffen, sollen frühstens 15 Minuten vor der Einheit das
Gelände betreten.
Die Trainer/innen sind befugt das Trainingsgelände bereits 45 Minuten vor Trainingsbeginn zu
betreten.
•Betreffend die An- und Abfahrt zum Sportgelände sollen nach Möglichkeit keine
Fahrgemeinschaften gebildet werden.
•Das Händeschütteln sowie Abklatschen, zur Begrüßung oder zur Verabschiedung, ist
untersagt.
•Es ist untersagt, dass mehrere Personen dieselbe Getränkeflasche nutzen.
•Während des Trainings ist auf den Boden spucken untersagt.
Den Torhütern ist es untersagt in die Handschuhe zu spucken.
•Spieler/innen deren Trainingseinheit beendet ist, sollen zügig und spätestens 30 Minuten nach
Trainingsende das Sportgelände verlassen. Die Trainer/innen sind angehalten pünktlich mit dem
Training zu beginnen/beenden. Die festgeschriebenen Trainingszeiten sollen zeitlich nicht
überzogen werden.
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5. Zusätzliche Maßnahmen für den Spielbetrieb (Freundschaftsspiele, Pokal,
Meisterschaft)
Spielansetzung
• Für Freundschaftsspiele sind die Schiedsrichter/innen wie gewohnt anzufordern. Bei mehreren
Spielen ist ausreichend zeitlicher und/oder räumlicher Abstand einzuplanen, damit sich
abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen.
Anreise der Teams und Schiedsrichter/innen
• Anreise der Teams und Schiedsrichter/innen mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen.
Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. In gemeinsam genutzten
Fahrzeugen gelten die gültigen Kontaktbeschränkungen sowie die Pflicht zum Tragen von
medizinischen Masken.
• Zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter/innen.
Weg zum Spielfeld
• Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten
angewendet werden.
• Zeitliche Entzerrung der Nutzung.
Spielbericht
• Das Ausfüllen/Freigeben des Online-Spielberichtes soll nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld
bzw. auf dem eigenen (mobilen) Geräten erfolgen.
• Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass
unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
• Alle zum Spiel anwesenden Spieler/innen und Betreuer/innen sind auf dem Spielberichtsbogen
genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der
Betreuer/innen pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
Aufwärmen
• Die Mannschaften müssen sich räumlich getrennt aufwärmen. Auf genügend Abstand der
Aufwärmbereiche ist zu achten.
Einlaufen der Teams
• Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
• Kein „Handshake“
• Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
• Keine Eröffnungsinszenierung
Auswechselbänke/Technische Zone
• Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer/innen haben sich während des Spiels in der
Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die
Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer/innen an der
Seitenlinie auf, wobei Heim und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite
benutzen sollten.
• In allen Fällen ist auf den Mindestabstand zu achten. Ist dies nicht möglich ist, müssen
medizinische Masken getragen werden.
Während des Spiels
• Auf Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu
verzichten.
• Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen.
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Halbzeit
• In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler/innen,
Schiedsrichter/innen und Betreuer/innen im Freien.
• Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu
den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).
Nach dem Spiel
• Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
• Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.
6. Nutzung der Kabinen, Duschen und Sanitärbereich
Die Nutzung der Kabinen, Duschen und des Sanitärbereichs ist unter Berücksichtigung
folgender Regeln gestattet:
• Es besteht 3G-Nachweis-Pflicht zur Nutzung von Innenräumen (Ausnahme für
Toilettennutzung).
• In den Kabinen und im Sanitärbereich ist das Tragen von medizinischen Masken Pflicht! Darf
nur zum Duschen abgenommen werden.
• Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden! (Kabine 1 & 2 max. 8 Personen,
Kabine 3 max. 4 Personen, Kabine 4 max. 6 Personen)
• Toiletten dürfen nur einzeln benutzt werden. Dazu „Frei/Besetzt-Schild“ nutzen.
• Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
• Die Kabinen und Duschen dürfen jeweils nur von einer Mannschaft genutzt werden.
• Eine räumliche oder zeitliche Aufsplittung der Kabinennutzung, z.B. von Startelf &
Ersatzspieler/innen ist zu berücksichtigen.
• Mannschaftsansprachen sollten im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands stattfinden.
• Kabinen sollten während und nach jeder Nutzung gründlich (mind. 10 Minuten) gelüftet
werden.
• Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen (täglich), bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch
zwischen den Nutzungen.
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7. Abholung durch die Eltern der Jugendspielerinnen und Jugendspieler
Eltern müssen beim Abholen der Kinder in ihrem Auto auf dem Parkplatz vor dem Sportgelände
warten. Grundsätzlich ist das Betreten des Sportgeländes nur für Trainerinnen und Trainer
sowie Spielerinnen und Spieler erlaubt.
Ist es, insbesondere in den jüngeren Altersklassen, aus bestimmten Gründen doch mal
erforderlich, dass Eltern das Sportgelände betreten müssen, so haben sie sich an die genannten
Verhaltensregeln zu halten.
Der SV Todtnau bittet um Verständnis, dass es in Anbetracht der momentanen Situation nicht
gewünscht ist, den eigenen Kindern beim Training zuzuschauen.
8. Nutzung der Vereinsgaststätte
Es sind die generellen Regelungen aus der Verordnung für Gaststätten einzuhalten.
Insbesondere folgende Auflagen sind durch den Betreiber sowie den Gästen der Sportgaststätte
umsetzen bzw. einzuhalten:
• Der getrennte Ein-/Ausgang ist zu beachten.
• Der Zutritt ist nur für Personen mit einem 3G-Nachweis gestattet.
• In der Gaststätte besteht Maskenpflicht!
• Jeder Gast, der einen Sitzplatz einnimmt, hat zur Kontaktverfolgung seine Kontaktdaten
anzugeben. Diese sind für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren, ehe sie vollständig
vernichtet werden müssen.
Nach Einnehmen des Sitzplatzes entfällt die Maskenpflicht.
• Ohne festen Platz muss die Gaststätte umgehend verlassen werden.
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Hinweis:
Die Trainer/innen werden durch dieses Schreiben über die aktuell geltenden Verhaltensregeln
informiert. Diese sind durch die Trainer/innen an die Spieler/innen, die Betreuer und Eltern
weiterzuleiten.
Todtnau, 24.08.2021
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M. Kupferschmidt, 1. Vorstand SV Todtnau 1928 e.V.
Dieses Konzept (Stand 24.08.2021) wurde mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der
aktuellen Änderungsverordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-
Verordnung - CoronaVO) verfasst. Es wird durch den Verein fortlaufend aktualisiert.
Sofern sich in Anbetracht der Entwicklung der Infektionszahlen eine Verschlechterung
abzeichnet, ist es möglich den Trainingsbericht seitens des SV Todtnau, der Stadt Todtnau, dem
Südbadischen Fußballverbandes (SBFV), des Deutschen Fußballbundes (DFB) sowie durch
neue Verordnungen des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg zu stoppen.
Der SV Todtnau richtet sich bei Entscheidungsfindungen grundsätzlich nach den jüngsten,
geltenden Änderungsverordnungen der Landesregierung, dem Ministerium für Kultur, Jugend
und Sport sowie den Empfehlungen des SBFV und des DFB. Auch steht der SV Todtnau im
ständigen Austausch mit der Stadt Todtnau.