Liebe Spielerinnen und Spieler,
liebe Trainer und Betreuer,
liebe Eltern und Mitglieder,
nach einigen turbulenten und für uns schlaflosen Nächten, möchte ich mich nach den Geschehnissen der letzten
Wochen auf unserer Sportanlage mit diesem Schreiben auf offiziellem Wege an Sie wenden.
Leider wurde in jüngster Zeit unsere Vereinsgaststätte sowie der Kabinentrakt und das dahinter befindenden
Funktionsgebäude, nachweislich mindestens zwei Mal, von ungebetenen Gästen aufgesucht. Während beim
ersten Mal in unsere Vereinsgaststätte eingebrochen wurde und darüber hinaus insgesamt fünf weitere Fenster
an den Kabinen und im Ballraum eingeschlagen wurden, wurden beim zweiten Mal, kurze Zeit später, zwei
Mülleimer, die sich direkt am Vereinsgebäude befanden, angezündet. Neben den kaputten Mülleimern entstand
außerdem ein Schaden an der Fassade des Gebäudes. Kaum auszumalen was passieren hätte können, hätten
die Flammen auf die sich über den Mülleimern befindende Dachkonstruktion aus Holz übergegriffen.
Aufgrund den Geschehnissen der folgenden Tagen, an denen wir bei weiteren Zwischenfällen Personen auf
frischer Tat beim Hausfriedensbruch ertappten und der Polizei übergeben konnten, sind die Befürchtung seitens
unserer Vorstandschaft groß, dass das Verüben von Straftaten auf unserem Vereinsgelände nicht das letzte Mal
gewesen sein könnte.
Aufgrund der geschilderten Ereignisse, haben wir im Vorstand im Mai den Beschluss gefasst, das
Vereinsgelände zukünftig mit Videokameras zu überwachen.
Da die Installation von Videokameras, in gewissem Maße, leider auch immer einen Eingriff in die Privatsphäre
bedeutet sowie unweigerlich Fragen und Bedenken aufwerfen, möchte ich mir die Zeit nehmen, um mit diesem
Schreiben für Transparenz zu sorgen und um Vertrauen bei Ihnen zu werben.
Vorweg, es ist mir ein ernstes Anliegen, zu betonen, dass die Videoüberwachung ausschließlich zur
Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung sowie der Beweissicherung bei Straftaten dient.
Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Artikel 6, Absatz 1 lit. f) der neuen Datenschutzgrundverordnung, in
dem es um die Rechtmäßigkeit geht.
Sicher stellen Sie sich nun einige Fragen, was es genau mit der Videoüberwachung des Sportgeländes auf sich
hat. Durch die nachfolgend aufgegriffenen Punkte möchte ich versuchen, Ihnen die ggf. aufkommende Bedenken
und Verunsicherung zu nehmen.
Ist es wirklich notwendig das Sportgelände zu überwachen?
Die Entscheidung, das Sportgelände mit Videokameras zu überwachen, fiel uns definitiv nicht leicht und wurde
erst nach der zweiten verübten Straftat, der Brandstiftung in der Nacht auf den 25. April 2020, getroffen.
Wahrscheinlich noch nie, musste in der 92-jährigen Vereinsgeschichte eine solche weitreichende Entscheidung
getroffen werden, deren Thematik mit einem derartigen Eingriff in die Privatsphäre verbunden ist.
Wir aus dem Vorstand fürchten aber aktuell leider um die Sicherheit unseres Vereinsgeländes, allen voran um
das des Vereinsgebäudes sowie der Tribüne. Alleine das Betreten eines umzäunten Geländes stellt eine Straftat
dar: Hausfriedensbruch!
Eine Videoüberwachung soll in erster Linie eine abschreckende Wirkung haben sowie zur Vermeidung und
Aufklärung von Straftaten dienen. Außerdem ist es uns durch eine solche Videoüberwachung ab sofort möglich,
dass wir drei Minuten nach der Alarmierung vor Ort auf dem Sportgelände sein und durch ein rechtzeitiges
Eingreifen weiteren Schaden eventuell verhindern könnten.
Die Videoüberwachung kann grundsätzlich sehr viel. Die Kameras überwachen zunächst alle Zugangswege zum
Gebäude. Sie verfügen zudem über einen Alarm, der mittels eines Knopfdrucks auf einem Smartphone ein- und
ausgeschaltet werden kann. Ist die Kamera scharfgestellt und wird Alarm ausgelöst, so macht die Kamera
mindestens ein Foto von einem ungebetenen Gast. Außerdem werden die nachfolgenden Minuten auf Kameras
aufgezeichnet und in einer Cloud für sieben Tage abgespeichert. Die Videokameras verfügen darüber hinaus
über eine Sprechfunktion, mit der es theoretisch möglich ist, mit einem Eindringling in Kontakt zu treten.
Grundsätzlich muss aber zwischen zwei Dingen unterschieden werden: dem Zugriff auf die Kamera und dem
aufzeichnen von Foto- und Videoaufnahmen. Letzteres geschieht nur, wenn der Alarm aktiviert ist. Der Zugriff in
Echtzeit auf die Kameras ist dagegen immer möglich.
Welche Bereiche werden videoüberwacht?
Ganz wichtig ist mir zu betonen, dass ausschließlich der Außenbereich der Sportanlage videoüberwacht wird.
Es werden selbstverständlich weder Umkleidekabinen, Toilettenräume, Duschen und auch nicht der Innenbereich
der Vereinsgaststätte videoüberwacht. Ebenfalls nicht videoüberwacht wird die Tribüne. Die möglichen
Zugangswege zu diesen Bereichen werden jedoch mit Kameras gesichert.
Wird der Trainings- und Spielbetriebs gefilmt?
Das Spielfeld befindet sich, mit wenigen Ausnahmen am Spielfeldrand, generell fast nicht im Sichtfeld der
Kamera. Weder Trainingseinheiten noch Spiele werden also überwacht oder gar gefilmt.
Wann können Daten aufgezeichnet werden?
Während des Trainings- und Spielbetriebs findet, wie erwähnt, keine Videoüberwachung statt. Der Alarm ist zu
diesen Zeiten nicht scharf geschaltet. Sobald die letzte Person das Sportgelände verlässt, wird der Alarm jedoch
aktiviert und es können ggf. Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Werden die Daten aufgezeichnet?
Nein, auch wenn in Echtzeit auf die Kamera zugegriffen werden kann, werden die Daten generell nicht
aufgezeichnet. Dies geschieht erst nach dem Trainings- und Spielbetrieb, wenn die Alarmanlage eingeschalten
ist und Alarm ausgelöst wird. So können Eindringlinge identifiziert werden.
Wer hat Zugriff auf die Kameraüberwachung?
Lediglich vier Personen aus dem Gesamtvorstand verfügen über den notwendigen Zugriff mittels einer App am
Smartphone. Konkret sind dies der erste Vorstand, der technische Leiter, der Jugendleiter sowie der EDV
Beauftragte unseres Vereins. Die Namen der Funktionäre entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Ich hoffe durch das Aufgreifen der genannten Punkte die wichtigsten Rückfragen Ihrerseits beantwortet zu
können. Bitte glauben Sie mir aber, dass ich großes Verständnis dafür habe, wenn es Ihrerseits dennoch offene
Punkte und Fragen geben sollte. Bitte scheuen Sie sich daher nicht und kontaktieren Sie mich unter der
Telefonnummer 01577 0175034 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Gerne gebe ich
Ihnen umfangreiche Auskünfte zur Thematik. Ebenso sind wir immer auch immer für Anregung, aber auch für
Kritik offen.
Um mit Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung unseren Pflichten nachzukommen und für Transparenz zu
sorgen, informieren wir auch auf unserer Homepage www.svtodtnau.de nochmal ausführlich über die Thematik.
Für Ihr Verständnis und Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich!